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   BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84   

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BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84 (https://dejure.org/1984,19503)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1984 - 2 AZN 236/84 (https://dejure.org/1984,19503)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1984 - 2 AZN 236/84 (https://dejure.org/1984,19503)
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  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu 5 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Auszug aus BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84
    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann aus dem angezögenen Urteil des erkennenden Senates vom 18. September 1975 - 2 AZR 311/7 - (AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung) nicht hergeleitet werden, der Senat sei seinerzeit erkennbar davon ausgegangen, jede vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung, auch eine solche, die einen bestimmten Kündigungsgrund ausweise, drücke für den Arbeitnehmer erkennbar den Willen des Arbeitgebers aus, das Arbeitsverhältnis auf alle Fälle zum nächst zulässigen Termin zu beenden.
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu 5 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84
    Diesen Vorbehalt hat der Senat in dem Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - (AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972) betont und klargestellt, für die Anwendung des § 1H0 BGB komme es darauf an, ob die Umdeutung in eine ordentliche Kündigung nach den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen'des Arbeitgebers entspreche und ob dieser Wille dem Arbeitnehmer erkennbar geworden sei.
  • BAG, 23.07.1968 - 5 AZR 210/68

    Divergenzrevision - LArbG - Unbewußte Abweichung - Bundesarbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84
    Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - RAG AP Nr. 24 und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAG 21, 122 = AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für

    Auszug aus BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 236/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu 5 72 a ArbGG 1979).
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